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Zauberpilze in Deutschland | Deutscher Hanfverband

Nachtrag: Am 25.10.2006 stellte der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil klar, dass Pilze auch vor den letzten Änderungen des BtMG vom Gesetz erfasst wurden und der Umgang mit ihnen unter Strafe stand. So sei es stets Ziel des Gesetzgebers gewesen, "bestimmte halluzinogen wirkende Pilze dem BtMG zu unterstellen".

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